Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Textilreinigungs- Verbandes e.V.
Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch
die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er
nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B.
Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte,
ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen,
Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene
Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für
Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist,
soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der
Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen
kann.
Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der
Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine
Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb
von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen.
Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und
ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so
ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei
denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche
Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten
Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich
vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch
auf einen etwaigen Verwertungserlös.
Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger
bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder
des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen
nach Rückgabe gerügt werden.
Haftungsgrenze
Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes
unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet
der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das
15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Beim Bundeskartellamt angemeldete und im Bundesanzeiger vom
9.08.1997 veröffentlichte Konditionsempfehlungen des Deutschen
Textilreinigungs-Verbandes e.V. gemäß § 38 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen.
Zusatzvereinbarung für die Teppichreinigung der Firma Fischer
& Thiele GmbH
1. Allgemeines
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich die AGB
des DTV und der Zusatzvereinbarung für die
Teppichreinigung zugrunde. Mündliche, telefonische oder
fernschriftliche Vereinbarungen sind nur gültig, soweit wir sie
schriftlich bestätigen. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils
einer Klausel berührt den anderen Teil der Klausel(n) nicht.
2. Berechnung und Zahlung
Mindestberechnung ist 1qm. Runde Teppiche werden quadratisch
gemessen. Es sind grundsätzlich unsere gemessenen Maße entscheidend.
Diese können bis zu 5 % nach der Reinigung abweichen, da das
Material durch Mechanik bzw. durch den Reinigungsprozess einlaufen
kann. Berechnet wird nach Art und Quadratmeter des Teppichs. Die
Bezahlung erfolgt bei Lieferung in Bar bzw. EC-Karte in Verbindung
mit PIN.-Wird über Rechnung per Überweisung bzw. Lastschrift
abgerechnet, ist der jeweilige Betrag nach Zahlungsziel (s.
Rechnung) fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Firma Fischer & Thiele
GmbH ein Inkassounternehmen beauftragen, die die fälligen Beträge
vom Kunden fordert. Hierzu entstehen zusätzliche Kosten, die dem
Kunden auferlegt werden. Gleiches gilt für ein gerichtliches
Mahnverfahren.
Alle gewährten Rabatte, Skonti oder sonstigen Vergünstigungen werden
dann hinfällig.
3. Beschaffenheit, Zustand und Haftung
Die Spezial – Reinigung (Vollbadreinigung) erfolgt ohne Garantie
für Einlaufen, Farbechtheit oder Verfilzung bei Handarbeits- und
kunstgewerblichen Teppichen sowie besonders hochflorigen Teppichen.
Für Schäden durch Verfärbungen (Farbüberschuss bzw. mangelhafte
Farbechtheit) an Teppichen, welche keine Pflegeanleitung bzw.
Zertifikate besitzen, übernehmen wir keine Haftung. Für Schäden, die
aus mangelhafter Beschaffenheit der Stoffe, Gegenstände, Materialien
usw. entstehen, wird keine Haftung übernommen. Ebenso kann für die
Gestaltung der Gegenstände aus Entfernung von älteren Flecken, wie
scharfe Ausscheidungen von Tieren, Säureflecke, und Flecke, die
schwer zu bearbeiten sind, keine Haftung übernommen werden.
Eine Garantie für die Entfernung von Flecken wird grundsätzlich
ausgeschlossen!
4. Lagerung
Bei Lagerung länger als 1 Monat nach dem vereinbarten
Abhol-/Liefertermin werden Lagergebühren von 1,00 € pro Werktag
erhoben.
5. Haftung für Bearbeitungsschäden
Es wird ausdrücklich auf die oben bereits genannte geltende
Haftungsbegrenzung hingewiesen. Im Weiteren gilt, dass jeder Teppich
gegen nachweisliche Bearbeitungsfehler der Firma Fischer & Thiele
GmbH bis max. 3.000,00 € Zeitwert versichert ist. Bei
höherwertigeren Teppichen (über 3.000,00 € Zeitwert) muss die Firma
Fischer & Thiele GmbH von der Kundschaft ausdrücklich auf diese
Hochwertigkeit hingewiesen werden, andernfalls ist die Haftung
absolut auf den Maximalwert von 3.000,00 € begrenzt. Gemäß
schriftlicher Individualvereinbarung besteht darüber hinaus die
Möglichkeit, solche Teppiche gegen Bearbeitungsschäden angemessen
bis zu einem Betrag von 25.000,00 € zu versichern.
Ein qualifizierter Bearbeitungsschaden kann nur durch das Gutachten
eines anerkannten Sachverständigen für die Textilreinigung (z.B.
BAM) bewiesen werden. Ein solches Gutachten ist vom Kunden in
Auftrag zu geben. Im Haftungsfall übernimmt die Firma Fischer &
Thiele GmbH neben dem erforderlichen Schadenersatz auch die nicht
vermeidbaren Gutachterkosten. Die Höhe der Gutachterkosten muss vor
der Begutachtung mit der Fa. Fischer & Thiele GmbH abgestimmt
werden.
6. Beanstandungen und Gewährleistungen
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort
nach Erhalt des Reinigungsgutes vorgebracht werden und vom
Lieferanten noch nachgeprüft werden können.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz der Firma Fischer &
Thiele GmbH.
8. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin Tempelhof/Kreuzberg.
Die Zusatzvereinbarung tritt bei Auftragsbestätigung automatisch in
Kraft.
Druckversion (PDF Datei): AGB.pdf