Fischer & Thiele GmbH seit 1918
Textilreinigung ~ Teppichreinigung ~ Wäscherei
Fachbetrieb der Textilreiniger Innung Berlin-Brandenburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Textilreinigungs- Verbandes e.V.


Textilreinigung

wird sachgemäß und schonend ausgeführt.

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

Rückgabe

des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut

hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.

Haftungsgrenze

Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

 
Beim Bundeskartellamt angemeldete und im Bundesanzeiger vom 9.08.1997 veröffentlichte Konditionsempfehlungen des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. gemäß § 38 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.




Zusatzvereinbarung für die Teppichreinigung der Firma Fischer & Thiele GmbH


1. Allgemeines
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich die AGB des DTV und der Zusatzvereinbarung für die Teppichreinigung zugrunde. Mündliche, telefonische oder fernschriftliche Vereinbarungen sind nur gültig, soweit wir sie schriftlich bestätigen. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den anderen Teil der Klausel(n) nicht.

2. Berechnung und Zahlung
Mindestberechnung ist 1qm. Runde Teppiche werden quadratisch gemessen. Es sind grundsätzlich unsere gemessenen Maße entscheidend. Diese können bis zu 5 % nach der Reinigung abweichen, da das Material durch Mechanik bzw. durch den Reinigungsprozess einlaufen kann. Berechnet wird nach Art und Quadratmeter des Teppichs. Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung in Bar bzw. EC-Karte in Verbindung mit PIN.-Wird über Rechnung per Überweisung bzw. Lastschrift abgerechnet, ist der jeweilige Betrag nach Zahlungsziel (s. Rechnung) fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Firma Fischer & Thiele GmbH ein Inkassounternehmen beauftragen, die die fälligen Beträge vom Kunden fordert. Hierzu entstehen zusätzliche Kosten, die dem Kunden auferlegt werden. Gleiches gilt für ein gerichtliches Mahnverfahren.
Alle gewährten Rabatte, Skonti oder sonstigen Vergünstigungen werden dann hinfällig.

3. Beschaffenheit, Zustand und Haftung
Die Spezial – Reinigung (Vollbadreinigung) erfolgt ohne Garantie für Einlaufen, Farbechtheit oder Verfilzung bei Handarbeits- und kunstgewerblichen Teppichen sowie besonders hochflorigen Teppichen.
Für Schäden durch Verfärbungen (Farbüberschuss bzw. mangelhafte Farbechtheit) an Teppichen, welche keine Pflegeanleitung bzw. Zertifikate besitzen, übernehmen wir keine Haftung. Für Schäden, die aus mangelhafter Beschaffenheit der Stoffe, Gegenstände, Materialien usw. entstehen, wird keine Haftung übernommen. Ebenso kann für die Gestaltung der Gegenstände aus Entfernung von älteren Flecken, wie scharfe Ausscheidungen von Tieren, Säureflecke, und Flecke, die schwer zu bearbeiten sind, keine Haftung übernommen werden.
Eine Garantie für die Entfernung von Flecken wird grundsätzlich ausgeschlossen!

4. Lagerung
Bei Lagerung länger als 1 Monat nach dem vereinbarten Abhol-/Liefertermin werden Lagergebühren von 1,00 € pro Werktag erhoben.

5. Haftung für Bearbeitungsschäden
Es wird ausdrücklich auf die oben bereits genannte geltende Haftungsbegrenzung hingewiesen. Im Weiteren gilt, dass jeder Teppich gegen nachweisliche Bearbeitungsfehler der Firma Fischer & Thiele GmbH bis max. 3.000,00 € Zeitwert versichert ist. Bei höherwertigeren Teppichen (über 3.000,00 € Zeitwert) muss die Firma Fischer & Thiele GmbH von der Kundschaft ausdrücklich auf diese Hochwertigkeit hingewiesen werden, andernfalls ist die Haftung absolut auf den Maximalwert von 3.000,00 € begrenzt. Gemäß schriftlicher Individualvereinbarung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, solche Teppiche gegen Bearbeitungsschäden angemessen bis zu einem Betrag von 25.000,00 € zu versichern.
Ein qualifizierter Bearbeitungsschaden kann nur durch das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen für die Textilreinigung (z.B. BAM) bewiesen werden. Ein solches Gutachten ist vom Kunden in Auftrag zu geben. Im Haftungsfall übernimmt die Firma Fischer & Thiele GmbH neben dem erforderlichen Schadenersatz auch die nicht vermeidbaren Gutachterkosten. Die Höhe der Gutachterkosten muss vor der Begutachtung mit der Fa. Fischer & Thiele GmbH abgestimmt werden.

6. Beanstandungen und Gewährleistungen
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Erhalt des Reinigungsgutes vorgebracht werden und vom Lieferanten noch nachgeprüft werden können.

7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz der Firma Fischer & Thiele GmbH.

8. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin Tempelhof/Kreuzberg.

Die Zusatzvereinbarung tritt bei Auftragsbestätigung automatisch in Kraft.

 


Druckversion (PDF Datei): AGB.pdf